
Förderverein (14)
Unsere Ziele
• Förderung des Nachwuchs-Faustballs
• Ausstattung mit Trikots und Trainingskleidung
• Zuschüsse für Jugendfreizeiten und Trainingslager
• Unterstützung bei Tunierbesuchen
• Finanzierung und Unterhaltung des Faustballbusses
• Erweiterung und Modernisierung der Faustballhütte
• Verbesserung der Trainingsmöglichkeiten
• Veranstalten von Faustball-Events in Bardowick:
• INDOOR MASTERS mit über 300 jungen Teilnehmern
• Ausrichtung von Meisterschaften
• Andere Ziele, dann ruf’ an unter 04131/12 91 92
Am 14.03.2019 fand die Jahreshauptversammlung des Fördervereins "Nachwuchsfaustball in Bardowick e.V." statt. Vorsitzender Rainer Höfels berichtete über die Aktivitäten im vergangenen Jahr. Wieder wurden großzügige Zuschüsse für Faustballfahrten, Mannschaftskleidung, Sportmaterial, Homepage, Trainerausbildungen und vieles mehr gezahlt. Die größte Investition war das neue große Zelt (4 x 6 m, als Faltpavillon), das bei Veranstaltungen aller Art zum Einsatz kommen wird. Mit Bärbel Pauli und Christian Dias begrüßen wir zwei neue
Bei bestem Wetter fand in diesem Jahr das Maifest in Bardowicks Einkaufsmeile statt. Geschäfte, Vereine und verschiedene Gruppen präsentierten sich an diesem Sonntag einem großen Publikum. Dicht gedrängt genossen die vielen Besucher das bunte Treiben in der Pieperstraße. Auch die Faustballer nutzten auf Initiative des Faustballfördervereins die Gelegenheit und bauten einen Stand auf, nebenan gleich ein Kleinfeld, damit interessierte Kinder und Erwachsene direkt ausprobieren konnten. Das klappte
Bildergalerie
https://faustball-bardowick.de/index.php/foerderverein#sigProIdf532ed72bb
Liebe Faustballer, Faustballfreunde, Mitglieder des Fördervereins,
ab jetzt ist es möglich ONLINE einen Antrag beim Förderverein zu stellen ....
Weihnachtsgrüße 2014
Liebe Faustballer, Fördervereinsmitglieder und Sposoren,
ja, genau, es ist schon wieder Weihnachten und das Jahr neigt sich dem Ende zu.
Ein bewegtes Faustball liegt hinter uns. Unsere Frauen sind aufgestiegen und sowohl in der Hallen- als auch in der Feldsaison in der 2.Bundesliga unterwegs. Glückwunsch dazu, das war eine reife Leistung!
Die Faustballnationalmannschaft hat im Mai über Himmelfahrt den Nationallehrgang in Bardowick abgehalten, im September ist mit einjähriger Vorbereitung die Senioren-DM
Am Montag, 24.02.2014, lädt der Faustball-Förderverein zur Jahreshauptversammlung ins Vereinsheim auf dem Sportplatz ein. Beginn ist um 19.30 Uhr. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.
Eine Einladung ist im Anhang zu finden.
Auf der Jahreshauptversammlung standen Neuwahlen an. Aber zunächst berichtete Rainer Höfels als Vorsitzender im Bericht über die Aktivitäten und die Arbeit des vergangenen Jahres. Als größtes Projekt stand dort natürlich der Tribünenbau, der im Sommer 2012 abgeschlossen wurde. Daneben gab es zahlreiche Förderungen für Ausrüstung, Meisterschaften und vieles mehr.
Petra Möller steigt als 2. Vorsitzende aus, nach vielen Jahren intensiver Mitarbeit im Förderverein macht sie ihren Platz frei. Vielen Dank für die tolle Arbeit und große Unterstützung! Nachfolger wird Joachim Jirjahlke, der bereits in den Startlöchern steht und neue Ideen in den Kreis des Fördervereins bringt, der ansonsten in gleicher Besetzung weitermacht, Bild: von links: 2. Vorsitzender: Joachim Jirjahlke, Vorsitzender: Rainer Höfels, Schritführer Heinz Bußkamp, Kassenwart: Florian Reukauf und Beisitzer: Malte Seemann
Ihr plant eine Gartenparty, private Feier und euch fehlt ein Zelt, Tische, Geschirr oder ein Grill. Der Förderverein verleiht zu günstigen Preisen das nötige Material. Im Anhang findet ihr eine Übersicht.
Hallo zusammen,
die Frauen und Männer sowie die Jugend ab U16 ist mit neuen Trikots und Trainingsanzügen ausgestattet.
Bestellliste hier.
Es gibt die Möglichkeit, die Kollektion (Team Spirit von Hummel) nachzubestellen. Dies werden wir unregelmäßigen Abständen tun.
Dies geht nur, wenn eine bestimmte Anzahl von Bestellungen zusammenkommen.
Wer Interesse an einer Nachbestellung hat, schreibt mir bitte eine Mail mit folgenden Angaben:
Was? (genaue Bezeichnung)
Anzahl
Größe
Für wen wird bestellt?
Das Geld dann bitte mitbringen.
Viele Grüße
Malte
ElbeKüchen GmbH
Marko Schultz
Dr.-Alexander-Str. 76-77
19258 Boizenburg/Elbe
Lammers Haustechnik GmbH
Peter Lammers
Pieperstraße 18
21357 Bardowick
Sport AS
Andreas Schmull
Rote Straße 12
21335 Lüneburg
Volksbank Lüneburger Heide
Am Ochsenmarkt 2
21335 Lüneburg
Bäckerei Meyer
Frank Ferner
Kuhstraße 1
21357 Bardowick
Tel. 04131-121146
michael beetz - mediengestaltung
Michael Beetz
Beethovenstraße 2
21391 Reppenstedt
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Die Satzung als download.
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen Förderverein „Faustball-Nachwuchs Bardowick“ e.V.
2. Der Verein hat seinen Sitz in 21357 Bardowick und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Lüneburg eingetragen.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweckbestimmung
1. Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung des Faustball-Sports.
2. Bereitstellung von Sachmitteln und Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke der begünstigten Körperschaft und ideelle und bei Bedarf materielle Unterstützung zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke auf dem Gebiet des Faustball-Sports.
3. Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge/Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.
4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
6. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Der Verein besteht aus aktiven und Fördermitgliedern (ordentliche Mitglieder) sowie aus Ehrenmitgliedern. Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder; Fördermitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen. Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, sie haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder und können insbesondere an sämtlichen Versammlungen und Sitzungen teilnehmen.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck – auch in der Öffentlichkeit – in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.
§ 5 Beginn/Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit abschließend. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe dem/der Antragsteller/in mitzuteilen. Ummeldungen in der Mitgliedschaft (von aktiver Mitgliedschaft auf Fördermitgliedschaft) müssen spätestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahrs dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.
Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen. Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahrs unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschluss zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge, Förderbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen, ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand.
§ 8 Mitgliederversammlung
1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
- die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten,
- Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr,
- Entlastung des Vorstands,
- (im Wahljahr) den Vorstand zu wählen,
- über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen,
- die Kassenprüfer zu wählen, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein dürfen.
2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr, nach Möglichkeit im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs, einberufen. Die Einladung erfolgt 14 Tage vorher schriftlich durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse.
3. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen:
- Bericht des Vorstands,
- Bericht des Kassenprüfers,
- Entlastung des Vorstands,
- Wahl des Vorstands,
- Wahl von zwei Kassenprüfern,
- Genehmigung des vom Vorstand vorzulegenden Haushaltsvoranschlags für das laufende Geschäftsjahr,
- Festsetzung der Beiträge/Umlagen für das laufende Geschäftsjahr bzw. zur Verabschiedung von Beitragsordnungen,
- Beschlussfassung über vorliegende Anträge.
4. Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen. Nachträglich eingereichte Tagesordnungspunkte müssen den Mitgliedern rechtzeitig vor Beginn der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
5. Spätere Anträge – auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge – müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Anträge zustimmt (Dringlichkeitsanträge).
6. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt.
7. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des/der Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung einen besonderen Versammlungs-leiter bestimmen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von vier Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied beim Vorstand eingesehen werden.
§ 9 Stimmrecht/Beschlussfähigkeit
1. Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf.
2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
3. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.
4. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handaufhaben oder Zuruf.
5. Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertel-Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich.
§ 10 Vorstand
1. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
- ein Vorsitzender
- ein stellvertretender Vorsitzender
- ein Schatzmeister
- ein Schriftführer
- ein Beisitzer
Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt.
2. Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen.
3. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die erste Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Schatzmeisterin und der/die Schriftführerin. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
4. Die Vorstandschaft beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind oder schriftlich zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
5. Beschlüsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet.
6. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner/ihrer Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt.
§ 11 Kassenprüfer
Über die Jahresmitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Dauer von 3 Jahren zu wählen. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen und dabei insbesondere die satzungsgemäße und steuerlich korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Aufgaben. Die Kassenprüfer haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten.
§ 12 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Fördervereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von neun Zehntel der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Fördervereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fließt das Vermögen dem Hauptkonto des TSV Deutsche Eiche Bardowick e.V. von 1899 zweckgebunden der Faustballabteilung zu.
3. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am 26.August 2003 beschlossen.
Die Gründungsmitglieder des Vereins zeichnen wie folgt:
Die Höhe des Jahresbeitrages ist dem Mitglied freigestellt. Der Mindestbeitrag beträgt jährlich 13 Euro für Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre, 26 Euro für Einzelpersonen und 52 Euro je Familie.
Hiermit unterstützen Sie uns, laden sie die Beitrittserklärung herunter und senden Sie an unserer Adresse
Rainer Höfels
Auf dem Wandel 15
21357 Bardowick
Vielen Dank, denn nur vor dem Hintergrund kontinuierlicher finanzieller Unterstützung kann der Verein erfolgreich arbeiten!
Liebe Freunde des Faustballsports, ......... Download: Flyer
auf diesem Wege möchten wir Euch den Faustball-Förderverein in Bardowick vorstellen. Der Förderverein hat es sich zum Ziel gesetzt, den Faustballsport und die Spielerinnen und Spieler zu unterstützen. Ein besonderes Augenmerk gilt hierbei der Jugendabteilung.
Den bisherigen Mitgliedern, Sponsoren und Helfern sei an dieser Stelle für die Mitarbeit und ideelle Unterstützung von Herzen gedankt.
Die zahlreichen Aktivitäten einer solch großen Abteilung wie die des Faustballs im TSV- Bardowick, an denen Kinder und Erwachsene immer wieder gerne teilnehmen, sind mit hohen Kosten verbunden. Hier hat der Förderverein stets hilfreich eingegriffen.
Um dies alles auch in der Zukunft realisieren zu können, suchen wir neue Mitglieder für den Förderverein.
Habt Ihr Anregungen, dann ruft an unter Rainer Höfels: 04131/12 91 92
Unser Ziel: Förderung des Nachwuchses
- Förderung der Jugendauswahlspieler und -innen in Bundes- und Landeskadern
- Aus- und Weiterbildung unserer Trainer
- Ausstattung mit Trikots und Trainingkleidung
- Zuschüsse für Jugendfreizeiten und Trainingslagern
- Erweiterung und Modernisierung der Faustballanlage
- Verbesserung der Trainingsmöglichkeiten
- Ausrichten und unterstützen von Faustball-Events in Bardowick :
- INDOOR MASTERS, mit über 300 jugendlichen Teilnehmern
- Unterstützung der Faustball-Schulturniere im Bezirk Lüneburg
- Ausrichtung von Meisterschaften und Turnieren
- ILMENAU-Cup, Bundesliga Vorbereitungsturnier auf die Hallensaison
- Teilnahme und Unterstützung beim jährlichen Erntedankfest
- und viele andere Aktivitäten
Geförderte und durchgeführte Projekt 2009/ 2010
Im Jahr 2009 bis März 2010 wurden folgende Zuschüsse und Anschaffungen vom Förderverein realisiert:
1.) Anschaffungen von Bällen
2.) Unterstützung von Ferienfreizeiten
3.) Unterstützung bei Fahrten zu Meisterschaften (NDM, DM)
4.) Unterstützung alternativer Trainingseinheiten
5.) Ausbau der Faustballhütte und Anbau eines weiteren Lagerraums
6.) Unterstützung beim Umbau des Vereinsheim
Folgende Events wurden durch und mit Unterstützung des Fördervereins durchgeführt:
7.) 1. und 2. Ilmenaucup in 03.2009 und 03.2010
8.) REWE Sommerfestes in 08.2009
9.) Bundesmeisterschaft weiblich und männlich U16 in 09.2009
10.) Erntedankfest mit Kaffeestand in 09.2009
11.) 10. Indoormasters in 10.2009
Bei Fragen stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Der Vorstand